Friedrichsorter Schützenverein

von 1894 e.V.

                           

 

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Königsordnung

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Wie kann man im Friedrichsorter Schützenverein König werden:
  1. Der Friedrichsorter Schützenverein von 1894 e.V. führt in jedem Jahr sein traditionelles Schützenfest durch, bei dem der König, die Königin, der Jungkönig und die Jungkönigin des Vereins für ein Jahr ausgeschossen werden.
     
  2. König oder Königin kann jedes männliche oder weibliche Vereinsmitglied werden, sobald es das 21. Lebensjahr vollendet hat.
     
  3. Jungkönig oder Jungkönigin kann jedes männliche oder weibliche Vereinsmitglied bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr werden.
     
  4. Der/Die proklamierte König/-in hat nach dem Königsjahr eine Ruhezeit von 6 Jahren und kann erst dann wieder auf die Königsscheibe schießen. In der Zwischenzeit schießen sie außer Konkurrenz mit.
     
  5. Der/Die proklamierte Jungkönig/-in hat nach dem Königsjahr eine Ruhezeit von 6 Jahren und kann erst dann wieder auf die Königsscheibe schießen. In der Zwischenzeit schießen sie außer Konkurrenz mit.
     
  6. Um eine Proklamation der Jungkönigin durchzuführen, müssen mindestens 3 Vereinsmitglieder die Jungkönigin ausschießen. Über eine evtl. Verkürzung bzw. Aufhebung der Ruhezeit von 3 Jahren entscheidet die Leitung des Königsschießens.

Unsere Majestäten repräsentieren den Verein inner- und außerhalb, hierzu gehört die Teilnahme an den Ummärschen der befreundeten Vereine und Gilden, sowie an den Königsbällen und an vereinsinternen Veranstaltungen. Das Königspaar hat ein Mitspracherecht bei der Durchführung des eigenen Schützenfestes.

Zur Unterstützung werden den Majestäten jeweils 2 Ritter, 2 Hofdamen, 2 Knappen, sowie 2 Prinzessinnen zur Seite gestellt. Der Hofstaat wird beim Königsschießen ermittelt, jeweils der 2. und 3. beste Schuß ist hierfür entscheidend.